Was Menschenwürde ist, wird weder in der deutschen Verfassung noch in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte definiert. Genau diese Zurückhaltung ist die Pointe. Der Begriff verbindet Politik und Recht mit Ethik und Kultur, auch mit Religion. Papst Johannes XXIII. setzte mit seiner Enzyklika "Pacem in terris" 1963 neue Akzente im kirchlichen Verständnis. Heute kommt es darauf an, dass die Menschenwürde nicht nur von der Kirche, sondern auch in der Kirche anerkannt wird. Von Thomas Söding