archivierte Ausgabe 4/2009 |
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Herausgeber und Redaktion |
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JOACHIM HAKE Direktor der Katholische Akademie in Berlin e.V. |
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URSULA SCHUMACHER
Professorin für Dogmatik an der Universität Luzern |
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JAN-HEINER TÜCK Professor für dog-
matische Theologie, Universität Wien |
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Herausgeber und Redaktionsbeirat stellen sich vor. |
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Lesermeinung von |
Anton Svoboda,
Dipl.-Theologe, Musiker
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Jan-Heiner Tück |
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Advocatum eum habemus, et iudicem timeamus? Imo quia advocatum praemisimus securi, iudicem venturum speremus. Wir haben ihn als Anwalt, und sollen ihn als Richter fürchten? Gerade weil wir ihn als Anwalt ohne Sorge vorangeschickt haben, wollen wir auf ihn als kommenden Richter hoffen. AUGUSTINUS, Sermo CCXIII
Jesus Christus, Richter und Retter lautet das Thema dieses Heftes. Es will eine verbreitete Gerichtsvergessenheit aufstören und – gegenläufig zu apokalyptischen Drohszenarien – die Heilsbedeutung des Gerichts in Erinnerung rufen. Das Gericht ist ein Thema der Hoffnung, nicht der Angst und der Einschüchterung. Mit der Aufrichtung der Wahrheit wird es die Lüge beenden und das Reich der Gerechtigkeit und des Friedens bringen. Wäre das Gericht über die Geschichte eine bloße Wunschprojektion, ja könnte es als Ressentiment der Schwachen gegenüber den Starken entlarvt werden, dann bliebe das Netz von Halbwahrheiten und Lügen, das die menschliche Geschichte überzieht, unaufgedeckt, dann stünde am Ende die erschreckende Apathie eines Gottes, dem es nichts ausmacht, die Täter für immer über ihre Opfer triumphieren zu lassen. Eine Geschichte ohne Gericht und rettendes Finale aber wäre trostlos. Dieser Trostlosigkeit setzt der Glaube die Hoffnung entgegen, dass sich Gott der Geschichte noch einmal zuwenden wird.
Gerade mit diesem Akt der richtenden und rettenden Zuwendung wird eine göttliche Würdigung der Geschichte verbunden sein, die diese verwandeln und vollenden wird. Aber kann man das sagen? Wird hier nicht viel zu unvorsichtig und vollmundig über eschatologische Vorgänge gesprochen? Wäre es nicht klüger zu schweigen, weil man unter den Bedingungen von Raum und Zeit nicht angemessen über Ereignisse der Vollendung sprechen kann? Von Rudolf Bultmann stammt die Warnung, man solle inhaltliche Objektivationen in der Eschatologie vermeiden: «[…] die christliche Hoffnung weiß, dass sie hofft; sie weiß aber nicht, was sie hofft» (Freies Gespräch, in: G. BORNKAMM/ R. BULTMANN/F. K. SCHUMANN, Die chistliche Hoffnung und das Problem der Entmythologisierung, Stuttgart 1954, 58). In der Tat verbietet der eschatologische Vorbehalt, die Welt der Vollendung in allzu irdischen Farben auszumalen. Aber eine Hoffnung, die nicht weiß, worauf sie sich richtet, die sich jeder inhaltlichen Bestimmung enthält, um den Standards eines vermeintlich aufgeklärten Bewusstseins zu entsprechen, würde sich letztlich selbst entleeren und dadurch nichtssagend. Christliche Hoffnung aber ist nicht vage und unbestimmt, weil sie sich aus einer ganz bestimmten Erinnerung speist, die sich auf die Person und Geschichte Jesu Christi rückbezieht. [...]
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