archivierte Ausgabe 4/2014 |
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Herausgeber und Redaktion |
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JOACHIM HAKE Direktor der Katholische Akademie in Berlin e.V. |
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URSULA SCHUMACHER
Professorin für Dogmatik an der Universität Luzern |
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JAN-HEINER TÜCK Professor für dog-
matische Theologie, Universität Wien |
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Herausgeber und Redaktionsbeirat stellen sich vor. |
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Lesermeinung von |
Anton Svoboda,
Dipl.-Theologe, Musiker
Lesen Sie hier |
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Volker Kauder |
POLITIK FÜR RELIGIONSFREIHEIT |
Über die Bedeutung eines Rechtes auf Religionswechsel |
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Die jährliche Untersuchung des Pew-Forschungsinstitutes zur Rolle der Religion im öff entlichen Leben weltweit belegt in ihrer jüngsten Ausgabe eine bedrohliche Tendenz: Die Zahl der Länder, in denen Menschen aus religiösen Gründen Gewalt angetan wird, hat einen erneuten Höchststand erreicht. Damit setzt sich ein jahrelanger, trauriger Trend in der Statistik fort. 2012 wurden bereits in einem Drittel der 198 untersuchten Staaten und Territorien religiöse Spannungen auf hohem Stand verzeichnet, während dies 2007 noch bei einem Fünftel der Fall war. Der dramatischste Anstieg zeichnete sich dabei im Nahen Osten und Nordafrika ab.
Bei allen methodischen und statistischen Problemen, wie sich Benachteiligung, Diskriminierung, Gewalt und Verfolgung abbilden und vergleichbar machen lassen, bestätigen die akribischen wissenschaftlichen Untersuchungen des Pew-Institutes eine Entwicklung, die mittlerweile von vielen Menschen erkannt wird. Ganz anders als wir uns das zur Zeitenwende, die das Ende des kalten Krieges bedeutete, gewünscht und vorgestellt haben, bringt die neue Verfassung der Welt nicht überall mehr Freiheit für die Menschheit. Im Gegenteil – gerade eines der persönlichsten Menschenrechte, das Recht auf ein eigenes, selbstgewähltes und praktisch ausgeübtes Bekenntnis zu einer Religion, gerät zunehmend unter Druck. Es wird zwar von jeher als Teil der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Artikel 18) der Vereinten Nationen verstanden und durch diese geschützt. Faktisch aber ist dieses Recht einer zunehmenden Zahl von Menschen verwehrt. Dies gilt insbesondere, wenn sie sich zum christlichen Glauben bekennen.
Seit einigen Jahren schon setzt sich die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag für die Wahrung des Menschenrechts auf Religionsfreiheit ein – in Deutschland und weltweit. Hier soll der Stand dieses Engagements umrissen und auf die Herausforderungen verwiesen werden, denen sich eine konsequente Politik für ein wesentliches Menschenrecht im 21. Jahrhundert stellen muss.
Der neue kanadische Sonderbotschafter für Religionsfreiheit, Andrew Bennett, hat die Frage, warum die Wahrung der Religionsfreiheit von so großer Bedeutung ist, unlängst in einem Gespräch im Deutschen Bundestag folgendermaßen auf den Punkt gebracht: Das Menschenrecht auf Religionsfreiheit wird von einer universellen Wahrheit getragen, die nicht relativiert werden kann, da sie eng mit der Würde jedes einzelnen Menschen verknüpft ist. Dies ist der Grund, weshalb die kanadische Regierung diese Frage als eine zentrale Frage ihrer Außenpolitik betrachtet und weltweit für sie wirbt. Ein vorbildliches Engagement.
Zunehmend setzt sich weltweit die Überzeugung durch, dass Glaubensfragen, Angelegenheiten der Religion, eben nicht privat oder individuell sind, sondern eine politische, grundsätzliche Ebene berühren – auch und gerade in Staaten wie Kanada oder der Bundesrepublik Deutschland, die selbst weltanschaulich neutral sind. Gerade aber der säkulare Staat ist, wie es der spätere Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde auf den Punkt gebracht hat, von Voraussetzungen abhängig, die er selbst nicht garantieren oder schaff en kann. Er ist somit auf einen Wertekanon angewiesen, der nicht verhandelbar ist. Für eine Partei wie die CDU, die ihr Handeln auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes entwickelt, ist die Freiheit des Einzelnen, ist die Würde des Menschen, die sich aus seiner Gottesebenbildlichkeit ergibt, wesentlich für alles politische Handeln. Auch die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion hat, ausgehend von dieser Grundlage, die Ansprüche einer werteorientierten Außenpolitik formuliert. Das Eintreten für die Menschenrechte, insbesondere auch für das Menschenrecht auf Glaubensund Religionsfreiheit, stellt einen wichtigen Bestandteil dieser werteorientierten Politik dar.
Der Apostel Paulus hat in seinem Brief an die Galater beschrieben, was es heißt, ein Christ zu sein: Christen sind zur Freiheit berufen, sie sind zur Freiheit befreit (Gal 5, 13). Diese Freiheit ist eine Voraussetzung für die persönliche Beziehung, über die jeder Christ, jede Christin zu Gott verfügt. Sie ist die Bedingung dafür, dass einer Entscheidung zum Glauben ein Wert zukommt. Ohne Entscheidung in Freiheit ist das Christentum nicht denkbar. Freiheit ist gleichzeitig die Grundlage unserer kulturellen Tradition. Der Mensch ist nach dem Ebenbilde Gottes geschaff en und lebt doch in einem Spannungsverhältnis zwischen seiner Begrenztheit als Teil der Schöpfung und seinem freien Willen.
Die Freiheitsrechte des Menschen sind für einen Christen selbstverständlich. Es ist für ihn ohne Zweifel, dass allen Menschen die gleichen Menschenrechte zukommen, und dass diese allgemeinen Rechte universell, das heißt für alle gelten müssen. Man kann die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aber nicht als westliche, als christliche Erfi ndung abtun, wie es einige versuchen. Ganz im Gegenteil: Die Idee, dass alle Menschen grundsätzlich die gleichen Rechte besitzen, ist wohl die wichtigste Voraussetzung für ein friedliches und gedeihliches Zusammenleben der Kulturen der Welt. Im Übrigen ist uns ihr Gegenteil, die Geisteshaltung, dass die Menschen nicht gleichberechtigt seien, nicht fremd. Wir können uns nur zu gut daran erinnern, dass sie auch in der Geschichte Europas allzu lang eine Rolle gespielt hat. Sie ist uns also nicht fremd, sie ist uns aber gottlob vergangen. Wer auf Rechte pocht, der muss sie für alle gelten lassen. Gleichberechtigung von Mann und Frau, das Verbot der Zwangsarbeit oder Sklaverei, die Gewissensfreiheit, aber auch die Religionsfreiheit, sind für uns daher allgemeine menschliche Rechtsgüter. Sie gelten unteilbar und schützen die Person.
Beinahe alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen haben diese Rechte im «Pakt über bürgerliche und zivile Rechte» gezeichnet und ratifi ziert, bis auf einige wenige, aber bedeutende, Ausnahmen, etwa Saudi-Arabien oder die Volksrepublik China. In keinem Fall lässt sich der Vorwurf halten, diese Rechte seien Ausdruck eines partikularen westlichen Verständnisses. Auch jenseits der Bekräftigung des Off ensichtlichen, das sei an dieser Stelle betont, ist ein Benennen der Bedeutung von Religionsfreiheit ein Zeichen der Hoff nung, das weit über die Grenzen Deutschlands strahlt. Es ist ein Zeichen gerade für die vielen Menschen in allen Teilen der Welt, die uns von dem Leid, von der Bedrängnis und den Problemen berichten, die sie als Christen erdulden. Wir betonen so, dass ihr Leid nicht vergessen wird, dass ihr Schicksal uns nicht kalt lässt.
Indem wir die Frage der Religionsfreiheit aufgreifen, unterstreichen wir auch eine unbequeme Wahrheit, die viele Zeitgenossen nicht wahr haben wollen. Ihr Glauben an die zivilisatorische Macht der Toleranz, die eigene Werte nicht ernst nimmt, wird global immer stärker von klar erkennbar gegenläufi gen Bewegungen herausgefordert. So unbequem das Wort ist – wer von einer Verfolgung von Christen aufgrund ihres Bekenntnisses spricht, der beschreibt eben nicht mehr nur eine entfernte Vergangenheit, der spricht nicht nur über die Apostelgeschichte, über Nero oder Diokletian. In unseren Tagen erleiden Christen, weil sie ihren Glauben bekennen, Diskriminierung, Benachteiligung und eben auch Verfolgung. Und das in unterschiedlichen Graden in mehr als einhundert Staaten auf dieser Welt. Gerade für die am meisten betroff ene Religion, das Christentum, ist die Frage nach der Wahrung des Menschenrechts auf Religionsfreiheit daher ein zentrales Thema. Wir müssen uns diesem Thema stellen, selbst wenn die Politik nur einen Teil der nötigen Fragen lösen kann. Sie ist auf das Interesse, auf die öff entliche Anteilnahme, auf ein Mit-Leiden angewiesen, um handeln zu können.
Was bedeutet also eine Politik für die Religionsfreiheit? Welche Schritte sind bereits gegangen worden? Welchen Herausforderungen für eine solche, den Menschenrechten und der Religionsfreiheit verpfl ichtete Politik sehen wir uns gegenüber? Es ist uns gelungen, in der Koalitionsvereinbarung zur Bildung der neuen, unionsgeführten Bundesregierung einen zentralen Aspekt zu formulieren – die Betonung der Bedeutung des Rechts auf einen Religionswechsel gleichsam als Nagelprobe der Religionsfreiheit. Wie sich dieser Auftrag umsetzen lässt, ist schließlich Gegenstand dieser Überlegungen. Der Einsatz für das Menschenrecht auf Religionsfreiheit, der Einsatz für bedrängte und verfolgte Christen, war in den vier Jahren der christlichliberalen Koalition erstmals ausdrücklich vereinbarter Inhalt deutschen Regierungshandelns. Zwar hatte die CDU/CSU-Fraktion das Thema bereits 1999 im Rahmen einer Großen Anfrage im Plenum des Deutschen Bundestages benannt. Da die damalige rot-grüne Regierungskoalition sich zwar um für die aus religiösen Gründen benachteiligte Gruppe der Ba’hai kümmerte, aber nichts mit der Frage nach den spezifi schen Bedingungen benachteiligter und verfolgter Christen anzufangen wusste, dauerte es noch einige Zeit, bis Deutschland hier handlungsfähig wurde.
Zentraler Aspekt und Handlungsfeld war und ist zunächst die Öff entlichkeitsarbeit in der Sache. Die CDU/CSU-Fraktion hat hierzu mehrere öff entliche Anhörungen im Deutschen Bundestag organisiert, so etwa im Oktober 2010 zur Frage «Religionsfreiheit und europäische Identität» oder im Mai 2012 zur «Situation der Christen und anderer religiöser Minderheiten in Nordafrika sowie dem Nahen Osten.» Wir haben die parlamentarische Öff entlichkeit gesucht und uns in zwei Anträgen mit der Frage der Religionsfreiheit befasst: Im Jahr 2010 unter dem Titel «Religionsfreiheit weltweit schützen» sowie im Jahr 2012 zum Thema «Fortbestand des Klosters Mor Gabriel sicherstellen».
In Folge unserer Anträge hat die Bundesregierung regelmäßig zur Situation der religiösen Minderheiten im Menschenrechtsausschuss berichtet. So etwa mehrfach zur Lage der Kopten in Ägypten, zu den Minderheiten im Iran, zur Lage der Christen in Pakistan unter besonderer Berücksichtigung der Rolle der Koranschulen, aber auch zur Entwicklung in Afrika.
Eine besondere Rolle hat der im April 2010 gegründete Stephanuskreis unserer Fraktion als Netzwerk für verfolgte Christen weltweit übernommen. Der Kreis, der nach dem ersten christlichen Märtyrer benannt ist, hat Betroff enen und Experten ein Forum geboten: Bischöfe aus Pakistan, aus dem Sudan, aus dem Irak oder Nigeria, engagierte Priester und Laien aus allen Regionen der Welt waren hier zu Gast. Sie haben uns mit ihren Berichten einen Eindruck aus erster Hand gegeben. Nichtregierungsorganisationen haben die Sitzungen des Kreises genutzt, um über ihre Arbeit zu berichten. Kurz, der Kreis bot Betroff enen und ihren Helfern einen politischen Anknüpfungspunkt. Ich freue mich, dass der Kreis sich in diesem Jahr unter dem Vorsitz von Professor Heribert Hirte MdB neu und mit mehr als siebzig teilnehmenden Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag konstituiert hat.
Die Fraktion hat in der vergangenen Wahlperiode ebenfalls mit großen öff entlichen Veranstaltungen zur Wissensvermittlung und Bewusstseinsbildung beigetragen. Erst im April 2013 konnten wir gemeinsam mit dem Parlamentsklub unserer österreichischen Schwesterpartei ÖVP einen Kongress mit internationalen Gästen in Salzburg durchführen. Mit der ÖVP verbindet uns seit jeher eine gute Zusammenarbeit. Schon im Januar 2011 haben wir eine gemeinsame Resolution auf den Weg gebracht, die sich mit der Lage der religiösen Minderheiten in der Türkei befasste. Der große Kongress im Deutschen Bundestag im September 2011 zum Thema «Religionsfreiheit verteidigen, Christen beistehen» führte Christen aus Indien, Nigeria und Syrien mit Christen aus Deutschland zusammen. Nicht zuletzt die Schilderung von Bischof Warduni aus Bagdad während seines Besuchs in Berlin über die schrecklichen Zustände im Irak, wo Christen als Sündenböcke für die amerikanische Besetzung des Landes bezahlen mussten, hat uns zu einem gänzlich neuen Schritt im Bereich der Flüchtlingspolitik bewegt. Erstmalig in ihrer Geschichte beteiligte sich die Bundesrepublik an einem sogenannten Umsiedlungsprogramm (resettlement program) der Vereinten Nationen. Die Teilnahme war die Voraussetzung für die Aufnahme eines Kontingents von irakischen Christen nach Deutschland. Die Betroff enen waren heimatlos und vor allem in Syrien gestrandet. Unser nachfolgender Einsatz für Flüchtlinge aus Syrien baut auf den mit dem Irak gewonnenen Erfahrungen auf. Allerdings stellt sich der Fall hier wieder anders dar: Viele der aus Syrien gefl ohenen Menschen bekunden die Absicht, rasch wieder in ihre Heimat zurückzukehren. Wir unterstützen sie also verstärkt vor Ort.
Auch die Bundesregierung hat die Tatsache, dass Christen aufgrund ihres Glaubens Bedrängnis und sogar Verfolgung erleiden, zum Thema ihrer Diplomatie gemacht. Der damalige Bundesaußenminister Westerwelle hat vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen auf die große Bedeutung des Menschenrechts auf Religionsfreiheit hingewiesen. Er hat dabei auch und insbesondere das Schicksal verfolgter Christen angesprochen. In zahlreichen Gesprächen mit anderen Regierungen überall auf der Welt haben sich Kabinettsmitglieder einschließlich der Bundeskanzlerin in einer stillen Diplomatie für unsere Glaubensgeschwister eingesetzt. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat während ihres Besuchs in der Türkei 2013 darauf bestanden, dass ein Gespräch mit den Vertretern der christlichen Minderheit in diesem Land auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Im Rahmen dieser Initiative hat sie es erreicht, dass sich der Ministerpräsident der Türkei mit dem griechisch-orthodoxen Patriarchen von Konstantinopel und auch mit Bischof Timotheos Samuel Aktas, Abt des Klosters Mor Gabriel, traf, ja treff en musste. Das Gespräch, so hat Bischof Aktas berichtet, sei Ministerpräsident Erdogan nicht leicht gefallen.
Die Bundeskanzlerin hat es sich im November 2012 nicht nehmen lassen, die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) auf das Schicksal verfolgter und bedrängter Christen hinzuweisen. Sie hat dafür wenig Verständnis aus der Synode bekommen. Einige Kommentatoren haben sich sogar dazu hinreißen lassen, sie dafür zu kritisieren. Daher ist es besonders hervorzuheben, dass die EKD im Jahr 2013 in einem ökumenischen Bericht gemeinsam mit der Deutschen Bischofskonferenz auf Bedrängnis und Verfolgung von Christen hingewiesen hat. Das Dokument benennt auch Staaten, welche die Religionsfreiheit nicht achten. Der ökumenische Bericht von EKD und Deutscher Bischofskonferenz verweist schließlich zurück auf die Grundlage unseres Engagements. Das Thema ist nicht aus der Luft gegriff en. Die zunächst einmal allenthalben wahrnehmbaren Verstöße gegen das wichtige Menschenrecht der Religionsfreiheit, sind – wie beschrieben – mittlerweile zu einem Thema der Politik geworden, sie sind aber kein politisches Vehikel. Sie stehen für sich selbst und bedeuten eine gewichtige Mahnung dafür, dass wir uns diesem Problem als Deutsche und Europäer, gemeinsam mit der Weltgemeinschaft, stellen müssen. Ich plädiere dafür, dieser Mahnung aktiv zu folgen und schnellstmöglich zu handeln.
Am Ausgangspunkt unseres Einsatzes steht selbstverständlich die Frage, warum es gerade religiöse Minderheiten sind, an denen sich Zorn, Hass und Missgunst abladen. Wir dürfen dabei nicht vergessen: Es sind längst nicht nur Christen, die unter Intoleranz, Diskriminierung, Verfolgung und Gewalt zu leiden haben. Die Gewalt zwischen den Strömungen des Islam, zwischen Sunna und Schia, zwischen Hindus und Moslems, gegen die Ba’hai, aber auch zwischen christlichen Konfessionen und Strömungen sind vielfach berichtet und voller Schrecken. Die schreckliche Gewalt etwa gegen die Schiiten, die in Syrien, Pakistan, oder im Irak ausgeübt wird, bleibt unbegreifl ich – z. B. wenn sich Selbstmordattentäter in Gotteshäusern in die Luft sprengen und Dutzende von Betenden mit in den Tod nehmen. Die Religionsfreiheit an sich ist es, die wir schützen wollen und müssen – sie ist ein universelles individuelles Menschenrecht, das für alle gilt.
Auch die Arbeit in der Ende 2013 gebildeten Großen Koalition setzt an diesem Punkt an. Im Koalitionsvertrag ist der Einsatz für die Religionsfreiheit auf unser Betreiben hin klar aufgegriff en und bestätigt worden. Gleichzeitig ist er an zwei Punkten eindeutig zugespitzt worden, deren Wert an dieser Stelle unterstrichen werden soll: Dies betriff t zum einen den geografi schen Raum des Nahen Ostens, zum anderen die Frage des Rechtes auf einen Religionswechsel.
Professor Heiner Bielefeldt hat sich als Sonderberichterstatter des UNMenschenrechtsrats für Religions- und Weltanschauungsfreiheit wie kein anderer um die Frage bemüht, warum gerade das Recht auf den Glaubenswechsel so große Bedeutung für die Religionsfreiheit besitzt. Bereits die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 stellt klar: Es muss die Möglichkeit des Wechsels der eigenen Religion oder Weltanschauung geben. Darüber hinaus gehört zur Religionsfreiheit auch das Werben für die eigene Überzeugung. Religion ist nie eine reine Privatsache, sie hat notwendigerweise einen Platz im öff entlichen Raum – diese Dichotomie wird gewöhnlich mit den lateinischen Worten forum internum und forum externum beschrieben. Als Debatte ist sie eng mit dem christlichen Bild vom Menschen verbunden. Christen sehen den Menschen, mit weltweit unterschiedlichen Ausprägungen, als ein Individuum – ob er nun seinen Ahnen, einer nationalen Geschichte oder anderen Ideen besonders verpfl ichtet sein mag. Hinter dieser Ansicht steht die Überzeugung, dass, wenn man ein Individuum nicht versklaven darf, ihm seine Meinung lassen muss und sein Recht auf Leben nicht absprechen kann, man ihm auch nicht verbieten kann, zu eigenen religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen zu gelangen. Das schließt schon logisch das Recht auf den Meinungs- oder Glaubenswechsel mit ein. Die Frage nach der Möglichkeit einer Konversion ist daher von grundlegender Bedeutung.
In Berufung auf Professor Bielefeld möchte ich es so formulieren: Für uns ist die Frage nach der Zulässigkeit einer Konversion die praktische Nagelprobe der Religionsfreiheit. Sie ist nicht verhandelbar, sie bedeutet sogar die Grundlage einer Begegnung der Religionen. Ich weiß, dass es gerade für den Islam eine besondere Herausforderung darstellt, diese Grundlage der Begegnung zu akzeptieren. In vielen Gesprächen mit Verantwortlichen in der muslimischen Welt, beispielsweise in Marokko, habe ich hier Skepsis erfahren. Man glaubt, es brauche eine Einheit der Nation auch als Gemeinschaft der Gläubigen. Diese Ansicht macht Kritik mitunter schwierig, denn sie kann als Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Staaten missverstanden werden. Dennoch muss man feststellen: Selbstverständlich ist die behauptete Einheit von Nation und Religion in Nordafrika oder sonstwo nie ein Regelfall gewesen. Im Gegenteil, die Staaten des Islam erfuhren, wie auch die christlichen Staaten auf der anderen Seite des Mittelmeeres, häufi g gerade dann Blütezeiten, wenn sie die Vielfalt ihrer Religionen als Reichtum verstanden. Die Zeit des al-Andalus hat heute legendären Ruf, so wie das Preußen Friedrich II., wie das Sizilien seines staufi schen Namensvetters. Es soll an dieser Stelle selbstverständlich nicht verschwiegen werden, dass es den zitierten vormodernen Gesellschaften an einem Staatsbürgerrecht fehlte, die Angehörigen der Minderheiten also keine Rechtssicherheit auf eine Gleichstellung hatten. Möglichkeiten zur Diskriminierung bestanden durchaus und wurden auch genutzt. Und doch stehen sie für den Gegenbeweis der Sorge meiner islamischen oder hinduistischen Gesprächspartner, dass eine Gesellschaft mehrerer oder gar vieler Religionen eine zerstrittene sein muss. Volkstum, Ethnie und Religion sind nicht aus sich heraus verknüpft. Diese Auff assung ist folgerichtig auch Menschen in Deutschland entgegen zu halten, die den Islam für grundsätzlich unvereinbar mit unserer gesellschaftlichen Ordnung halten.
Niemand kann sagen, was die richtige Religion für eine Person ist, außer dieser Person selbst. Es kann keine religiösen Gruppenrechte geben, wie sie die Organisation der islamischen Konferenz fordert. Das Menschenrecht auf Religionsfreiheit gilt nicht für Religionsgemeinschaften, sondern für den einzelnen Menschen, für die Mitglieder dieser Religionen. Dies gilt umso mehr, wenn man, wie beispielsweise in muslimischen Ländern, die Konversion grundsätzlich als möglich ansieht – solange sie nur in die eigene Glaubensrichtung hinein erfolgt. Die Möglichkeit des Glaubenswechsels kann nie nur einseitig sein.
Wir werden uns in dieser Legislaturperiode des Deutschen Bundestags (bis 2017) schwerpunktmäßig für eine internationale Diskussion und Anerkennung dieser Grundsätze der Religionsfreiheit einsetzen. Eine Politik, die sich ihr zuhause und weltweit widmet, muss Bedingungen aufzeigen, die gelten müssen, damit wir von Religionsfreiheit sprechen können. Klar zusammengefasst lauten diese: Grundbedingung für Religionsfreiheit ist die Freiheit von Verfolgung und Diskriminierung, die Möglichkeit also, den eigenen Glauben leben zu können. Das Leben des eigenen Glaubens ist darüber hinaus immer mit dem Recht versehen, diesem auch im «forum externum», also in der Öff entlichkeit nachzugehen, sofern dies im Rahmen allgemeiner Gesetze erfolgt und Mitmenschen nicht über Gebühr beeinträchtigt. Schließlich bedeutet Religionsfreiheit auch, für die eigene Überzeugung werben zu dürfen, sofern dabei keine Macht missbräuchlich eingesetzt, solange kein Druck ausgeübt wird. Und selbstverständlich beinhaltet Religionsfreiheit auch das Recht, keine Religion zu haben, bzw. einen neuen Glauben anzunehmen.
Diesem letzten Punkt wohnt eine aktuelle und hochpolitische Forderung inne, die wiederum eng an die im Koalitionsvertrag getroff ene Feststellung gebunden ist, die deutsche Außenpolitik müsse sich dafür einsetzen, dass christliches Leben im Nahen Osten möglich bleibt. In Ägypten, in Syrien oder Tunesien, aber auch in Teilen der Türkei oder etwa des Libanons begegnet uns die gleiche Problematik: Ein gleichberechtigtes Leben der Religionen miteinander, das auch einen Wechsel der Religion zulässt, setzt auch ein modernes, ziviles Personenstandsrecht voraus. Ein solches modernes, im Kern auf die Französische Revolution zurückgehendes Bürgerrecht ist die Forderung vieler junger Kopten, arabischer Christen oder säkularer Muslime in den Ländern des arabischen Frühlings. Sie wollen nicht, dass auf der Grundlage von religiösen Vorgaben urteilende Scharia- oder Kirchengerichte das Personenstandsrecht bestimmen. Sie wollen keine Staatsbürger zweiter Klasse sein, die sich eine Anerkennung jenseits des sunnitischen Islams, der vielfach fraglos als Regelfall vorausgesetzt wird, erkämpfen müssen. Hier übrigens teilen die Christen des Nahen Ostens das Schicksal der türkischen Aleviten, der Schiiten in vielen islamischen Staaten außer dem Irak und dem Iran oder gar das der verschwindend geringen noch bestehenden jüdischen Minderheiten in den Staaten der Region.
Ich bin überzeugt: Die Deutschen, die Europäer können gute Vermittler dieser notwendigen Modernisierung sein, die weit über religiöse Fragen hinausreichen kann. Auf der Erfahrung des Westfälischen Friedens, der Aufklärung und der Französischen Revolution, aber auch ganz praktischer Bezüge, etwa zur Arbeit der OSZE im Helsinki-Prozess, können wir mit ganz konkretem Rat ideell und selbstverständlich materiell helfen. Ich freue mich jedes Mal auf die Gespräche und Diskussionen mit Vertretern anderer Religionen, um genau dies zu unterstreichen: Eine Voraussetzung für die demokratische Zukunft, die von so vielen Menschen weltweit für ihre Staaten gesucht wird, ist die Religionsfreiheit. Es handelt sich hier um ein zentrales westliches Kulturerbe, das im Gegensatz zu mancher medialer Blüte bleibenden Wert entfalten kann – mit einem Eintreten für das Menschenrecht der Religionsfreiheit vertreten wir ein höchst modernes und vielfach gesuchtes Ideal.
Gerade mit Blick auf die Renaissance eines politischen Islam können und müssen wir unsere universellen Überzeugungen vortragen und vertreten, wir dürfen uns nicht auf die Relativierung unserer Werte einlassen. Wir müssen in der Tradition der aufgeklärten Christenheit und auf der Grundlage unserer europäischen Geschichte und Werte für eine gleichberechtigte Begegnung der Religionen eintreten, eine Begegnung, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt. Hier folgen wir Papst Franziskus, der in der Enzyklika Evangelii Gaudium die Bedeutung des Kontaktes betont, gleichzeitig aber unterstreicht, wie wichtig es ist, dabei um die eigenen Grundlagen zu wissen.
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