archivierte Ausgabe 4/2020 |
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Herausgeber und Redaktion |
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JOACHIM HAKE Direktor der Katholische Akademie in Berlin e.V. |
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URSULA SCHUMACHER
Professorin für Dogmatik an der Universität Luzern |
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JAN-HEINER TÜCK Professor für dog-
matische Theologie, Universität Wien |
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Herausgeber und Redaktionsbeirat stellen sich vor. |
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Lesermeinung von |
Anton Svoboda,
Dipl.-Theologe, Musiker
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Leseprobe 2 |
DOI: 10.14623/com.2020.4.374–385 |
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Julia Knop |
PARTIZIPATION – GETEILTE VERANTWORTUNG IN LITURGIE UND KIRCHE |
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«Partizipation» ist ein Begriff, der erst spät Eingang in die Debatte und noch später in die Wirklichkeit der Kirche gefunden hat. Das Lexikon für Theologie und Kirche führt in seiner ersten Auflage aus den 1930er Jahren gar kein entsprechendes Lemma. In der zweiten Auflage aus den 1960er Jahren wird «Partizipation» von Ludger Oeing-Hanhoff als philosophische Frage nach dem Zusammenhang von Einzeldingen und Ideen behandelt.1 Das theologische Gegenstück solcher Überlegungen verantwortete seinerzeit Karl Rahner. Er befasste sich in seinem kurzen Artikel über «Teilhabe» mit dem Bezug von Transzendenz und Immanenz sowie der Denkbarkeit von Schöpfung und Inkarnation. Bis Ende des Jahrhunderts wird Teilhabe in diesem Standardwerk nicht als institutionelles, sondern als abstraktes philosophisches Problem bedacht. Erst in der dritten Auflage des Lexikons wird liturgische Teilhabe unter Buchstabe A: «actuosa participatio»2 aufgerufen. Sechs Bände später, als ginge es um ein völlig anderes Thema, wird unter Buchstabe P schließlich die Partizipation der Gläubigen am kirchlichen Leben behandelt. Das II. Vatikanische Konzil habe mit seiner Theologie des Volkes Gottes und ersten strukturellen Reformen zumindest «einen Anfang gemacht», was geteilte Verantwortung in der Kirche betreffe. Doch sei «das nachkonziliare Bewusstsein der Gläubigen […] [immer noch] mit vorkonziliaren Strukturen konfrontiert; dies führt zu einem erheblichen Problemstau (Ungleichzeitigkeit). Angemahnt ist von der kirchlichen Basis und von der Theologie eine Solidarisierung von Basis und Amt in einer synodalen Kirchenstruktur [– allerdings merke man auch:] Partizipation als Lern- und Veränderungsprozess ist anspruchsvoll.»3
Diese kursorischen lexikalischen Beobachtungen führen direkt ins Thema. «Partizipation» kommt als Anliegen und Impuls in der katholischen Kirche tatsächlich zunächst im Kontext der Liturgie auf. Stichwortgeber war Pius X., der in seinem Motu Proprio zur Kirchenmusik vom 22.11.1903 für eine «partecipazione attiva» der Gläubigen im Gottesdienst geworben hatte.4 Das II. Vatikanische Konzil nahm diese Begrifflichkeit in der Liturgiekonstitution auf und führte sie entscheidend weiter (1). Das Konzil machte alle kirchlichen Grundvollzüge – Gottesdienst, Verkündigung und Gestaltung der Kirche – als gemeinsame Verantwortung aller Getauften deutlich (2). Rechtliche Vorgaben der Nachkonzilszeit überführten die in Sacrosanctum Concilium zum Qualitätsmerkmal der Liturgie erhobene Partizipation der Gläubigen in standesspezifische Rollen im Gottesdienst (3) und in den anderen Aufgaben der Kirche (4). Die Debatte darum, was geteilte Verantwortung liturgisch, rechtlich, pastoral, spirituell und natürlich strukturell bedeute, war und ist bis heute immer auch eine Debatte darum, wie man sich zu den konziliaren Strängen kirchlicher Erneuerung positioniert und auf aktuelle pastorale Bedürfnisse antwortet. Was wäre heute eine partizipative Kirche? (5)
1. Ein programmatischer Aufschlag: Aktive Partizipation
«Die Mutter Kirche wünscht sehr, dass alle Gläubigen zu jener vollen, bewussten und tätigen Teilnahme (ad plenam, consciam atque actuosam [...] participationem) an den liturgischen Feiern geführt werden, die vom Wesen (natura) der Liturgie selbst erfordert wird und zu der das christliche Volk, ‹das auserwählte Geschlecht, das königliche Priestertum, der heilige Stamm, das Eigentumsvolk› (1 Petr 2,9; vgl. 2,4f), kraft der Taufe das Recht und die Pflicht (ius et officium) hat. Diese volle (plena) und tätige (actuosa) Teilnahme des ganzen Volkes ist bei der Erneuerung und Förderung der heiligen Liturgie aufs stärkste zu beachten, ist sie doch die erste und unentbehrliche Quelle, aus der die Christen wahrhaft christlichen Geist schöpfen sollen.» (SC 14)
So heißt es in der ersten, der Liturgie gewidmeten Konstitution des II. Vatikanischen Konzils. Dieser Text gibt keine Beschreibung der gottesdienstlichen Wirklichkeit der 1960er Jahre. Es geht (noch) nicht um gesättigte Erfahrung, sondern es wird eine Programmatik geschrieben: die Vision, wie eine im Geist des Konzils erneuerte Liturgie aussehen sollte. Bis dato galt der Gottesdienst – zumindest rechtlich – als priesterliches Refugium. Liturgie – göttliches Offizium – seien «Ausführungen der Weihegewalt, die, von Christus oder der Kirche eingesetzt, zum göttlichen Kult gehören und nur von Klerikern vollzogen werden könn[t]en» (can. 2256 CIC/1917). Das sollte nun anders werden. Die «verhängnisvolle Fehlentwicklung» der Liturgiegeschichte, dass die «Mitträgerschaft der Liturgie durch alle Gläubigen […] immer mehr verlorengegangen ist und dass der Gemeindegottesdienst […] den entstellten Charakter einer Privatmesse des Klerus annahm, […] bei der die ganze Gemeinde zur schweigenden Zuschauerin der priesterlichen Handlungen verurteilt war»5, sollte korrigiert werden. Denn zum Subjekt bzw. Träger der Liturgie erklärte das Konzil nicht mehr bloß die Kleriker, sondern alle Gläubigen. Sie wurden in der Taufe «zu einem heiligen Priestertum geweiht (consecrantur in sacerdotium sanctum)» (LG 10); sie partizipieren kraft ihrer Taufe am einen Priestertum Jesu Christi (vgl. LG 10), kraft dessen die ganze Kirche Liturgie feiert.
Die volle und aktive Beteiligung der Gemeinde ist daher kein dekoratives Surplus eines ästhetisch ansprechenden Gottesdienstes, sondern Voraussetzung einer dem konziliar erneuerten Kirchenverständnis entsprechenden Liturgie. Sie ist vom Wesen der Liturgie her gefordert und Recht und Pflicht aller Gläubigen, heißt es in Sacrosanctum Concilium (vgl. SC 14).6 Die Bedeutung dieser Aussage kann man gar nicht überschätzen: Was von der Natur einer Sache her nötig ist, darf schlicht nicht fehlen. Es darf sich auch nicht zu einem Ideal verflüchtigen oder der Willkür einzelner überlassen werden. Bei Nebensächlichkeiten ist das anders. Da kann man, wenn die Umstände es erfordern, Abstriche machen und zur Not auch einmal unter Niveau agieren. Doch im Grundsätzlichen geht das nicht, es sei denn um den Preis des Ganzen. Liturgie, die es an der (Möglichkeit zur) vollen und aktiven Partizipation der Gläubigen fehlen lässt, riskiert daher der Liturgiekonstitution zufolge, was sie ist: Vollzug des Priestertums Jesu Christi. Sie konterkariert, was sie sein soll: Feier der ganzen Kirche.7
Die volle Partizipation der Gläubigen zu ermöglichen und zu gewährleisten, wird deshalb zum Maßstab der angestoßenen Reform von Lehre, Recht und Praxis des Gottesdienstes. Der Gottesdienst sollte «unter Berücksichtigung des vorrangigen Grundsatzes (norma primaria) von der bewussten, tätigen und leichten Teilnahme der Gläubigen und unter Beachtung der Erfordernisse unserer Zeiten» (SC 79, vgl. 21) überarbeitet werden. Dazu sollten Texte und Riten auf ihre Verständlichkeit und Zugänglichkeit geprüft und korrigiert werden. Die Muttersprache sollte angemessenen Raum erhalten. Verkündigung und gemeinsames Gebet sollten insgesamt größeres Gewicht bekommen: Der Wortgottesdienst sollte aufgewertet (vgl. SC 51, 56), die sonntägliche Predigt und das (Fürbitt-) Gebet gepflegt (vgl. SC 52–53) werden. Historisch gewachsene Redundanzen im Ritus sollten aufgegeben, die Abläufe insgesamt einfacher (simplicior) gestaltet werden (vgl. SC 50, 54, 62). Auch die Rücknahme von Standesreserven wird als Instrument erkennbar, Partizipation zu fördern: Die Gläubigen sollten regelmäßig, auch unter beiderlei Gestalt (vgl. SC 55), kommunizieren. Vorgaben zur Konzelebration sollten der bis dato üblichen Fülle klerikaler Privatzelebrationen Einhalt gebieten (vgl. SC 57–58). Das Amt wird insgesamt relational bestimmt und auf die Gemeinde und ihre priesterliche Würde bezogen (vgl. LG 10). Ordinationsvorbehalte bei Segnungen und Sakramentalien sollten abgebaut, neue Segnungsfeiern entwickelt werden. Laien sollten zu Vorsteherinnen und Vorstehern solcher Feiern beauftragt werden (vgl. SC 79).
2. Kirche gestalten: Geteilte Verantwortung
Was in Sacrosanctum Concilium für den Gottesdienst respektive den Heiligungsdienst der Kirche ausgeführt wird, findet seine Entsprechung in den beiden anderen Grunddimensionen kirchlichen Lebens: in der Verkündigung und Lehre des Glaubens und in Leben und Leitung der Kirche. Ob man nun Liturgie, Verkündigung oder Pastoral nimmt – auf allen Ebenen ist aktive, volle und bewusste Partizipation der Gläubigen als Maßstab in Anschlag zu bringen. Denn sie folgt aus der ekklesiologischen Erneuerung des Konzils, Kirche nicht (mehr) vom Sakrament der Ordination, sondern vom Sakrament der Taufe her zu konzipieren. Anteilnahme der Gläubigen an der Gestaltung der Kirche erfolgt demnach nicht erst auf Weisung und nach Maßgabe von Klerikern. Denn die Gläubigen partizipieren, wenn sie sich in der Kirche engagieren, nicht an der Sendung der Kleriker,8 sondern wie die Kleriker an der gemeinsamen Sendung der Kirche. Fundament ist das gemeinsame Priestertum und Apostolat aller, unbeschadet rollenspezifischer Aufgaben- und Kompetenzzuschreibungen, die einen klerikalen von einem «laikalen» Modus der Verwirklichung dieser gemeinsamen kirchlichen Sendung unterscheiden (vgl. LG 10).
Bis zu diesem Kirchenbild war es ein weiter und konfliktreicher Weg. Doch das Ziel war eindeutig. Das zeigen die Konzilsdebatten um den Titel des so genannten «Laiendekrets», der erkennbar die Programmatik der participatio actuosa aus der Liturgiekonstitution aufgreift: Decretum de apostulatu laicorum Apostolicam actuositatem.9 Strittig – doch am Ende konsequent gelöst – war zunächst, ob die Gläubigen als Subjekte der kirchlichen Verkündigung bezeichnet werden sollten oder ob sie lediglich als Adressaten amtlicher Verkündigung zu verstehen seien.10 Einige Konzilsteilnehmer hatten auf letztgenannter Linie gefordert, das Dokument nicht, wie es schlussendlich aber geschieht, mit «Apostolat der Laien» zu überschreiben, sondern von ihrer Mitarbeit (cooperatio) am «Apostolat der Kirche» zu sprechen. Sie verstanden, wie die Sitzungsprotokolle belegen, «Kirche» in überkommener Manier als Klerikerkirche.11 Mitarbeit der Laien konzipierten sie deshalb als delegierte, weisungsgebundene, grundsätzlich außerordentliche und stets begrenzte Kooperation am Apostolat der Amtsträger.12 Die Überschrift des Dekrets «De apostolatu laicorum» bestätigt jedoch die grundlegend andere Weichenstellung des Konzils: «Kirche» ist die Gemeinschaft der Getauften. Subjekte der kirchlichen Sendung sind alle, die Kirche sind, Kirche konstituieren und repräsentieren: alle Gläubigen (vgl. AA 2).
Ganz analog heißt es in der Kirchenkonstitution, der das Laiendekret in besonderer Weise verpflichtet ist, dass die kirchliche Mission «schlechthin alle Christgläubigen» (LG 33) angehe und ihre Partizipation an dieser kirchlichen Mission auf der Grundlage von Taufe und Firmung erfolge (vgl. LG 33). Christus selbst ist es, der all diejenigen «zum Apostolat bestimmt» (AA 3: ad apostolatum ab ipso Domino deputantur; vgl. LG 31; 32), die der Kirche eingegliedert werden. Taufe und Firmung ermächtigen zu aktiver Partizipation an Gottesdienst, Verkündigung und Seelsorge, weil sie die Gläubigen des priesterlichen, prophetischen und königlichen Amtes Christi teilhaftig machen – des dreifachen Amtes, aus dem die grundlegenden kirchlichen Aufgaben (Liturgie, Lehre, Pastoral) abgeleitet werden (vgl. LG 31–36; AA 2; AG 15).13
3. Liturgische Programmatik in rechtlichem Format: Partizipation «suo modo»
Das Konzil hatte in Sacrosanctum Concilium Adjektive, also Qualitätsmerkmale, genutzt, um zu beschreiben, was im Gottesdienst schlechterdings nicht fehlen darf, vielmehr proaktiv gefördert werden müsse, weil es zum Wesen der Liturgie gehört. Die Gläubigen müssten aktiv (actuosa) und voll (plena) beteiligt sein, heißt es leitmotivisch über ein Dutzend Mal in der Liturgiekonstitution (SC 11; 14; 19; 21; 26; 30; 41; 50; 79; 114; 121; 124). Sie sollten nicht «wie Außenstehende oder stumme Zuschauer» (SC 48) einer ihnen fremd bleibenden Handlung eines anderen – des Klerikers – beiwohnen. Sie sollten aktiv statt passiv, voll statt eingeschränkt und als Gemeinschaft statt als Ansammlung Einzelner Gottesdienst feiern, damit die Liturgie der Kirche das ist, was sie sein soll. Sie sollten mit Leib und Seele, Sinn und Verstand (conscia/scienter: SC 11; 14; 48; 79) beten und gestärkt aus der Feier der Liturgie gehen (vgl. SC 11; 21; 27; 50). Diese Konkretionen zeichnen ein communiales, partizipatives Bild, wonach alle Kirchenglieder verantwortlich, berechtigt und verpflichtet (vgl. SC 14) sind, Gottesdienst zu feiern und Kirche zu gestalten. Ihre individuelle Beteiligung kann dabei unterschiedlichen Ausdruck finden, unterschiedliche Rollen besetzen und unterschiedlich intensiv geschehen, ist aber als solche nicht dispensierbar.
Im Codex Iuris Canonici von 1983, mit dem Johannes Paul II. das Kirchenbild des Konzils in ein kirchenrechtliches Format zu gießen beanspruchte,14 findet die «norma primaria» (SC 79) der Liturgiereform kaum adäquate Resonanz. Weder der programmatische Stellenwert, den die Liturgiekonstitution der participatio actuosa für die Feier und Reform des Gottesdienstes zugemessen hatte, noch seine theologische Grundlage, das gemeinsame Priestertum, wird in den liturgierechtlichen Abschnitten besonders angesprochen, geschweige denn leitmotivisch aufgegriffen oder zum förderungswürdigen Ziel und Maßstab des Gottesdienstes erklärt. Das gemeinsame Priestertum (sacerdotium commune) ist im Codex ein Hapaxlegomenon. Es wird nur ein einziges Mal in can. 836 aufgegriffen,15 in einem Absatz, in dem verschiedene liturgische Akteure genannt und in ihren Kompetenzen unterschieden werden.16 Das munus sanctificandi übten, so heißt es unmittelbar zuvor, vor allem die Bischöfe aus (can. 835 §1 CIC/1983). Die Priester seien ebenfalls Teilhaber am Priestertum Christi (Christi sacerdotii participes, §2). Einen rechtlich definierten Anteil (partem habent) an der Liturgie hätten auch die Diakone (§3) sowie schließlich, freilich auf ganz eigene Weise («propria parte», «suo modo»), die Laien:
«An dem Heiligungsdienst haben auch die übrigen [gemeint sind die nichtordinierten, also fast alle] Gläubigen den ihnen eigenen Anteil (propriam partem), indem sie sich auf ihre Weise (suo modo) tätig an den liturgischen Feiern (liturgicas celebrationes) beteiligen (actuose participando). Auf besondere Weise haben an demselben Dienst die Eltern Anteil, indem sie ihr Eheleben in christlichem Geiste führen und für die christliche Erziehung ihrer Kinder sorgen.» (can. 835 §4 CIC/1983)
Diese letzte Wendung lässt aufmerken. Die liturgische Partizipation der Gläubigen hat im Kodex nicht nur keine programmatische Bedeutung mehr; programmatisch wird stattdessen die liturgische Partizipation der Kleriker herausgestellt, also ein Differenzmerkmal betont. Die Partizipation der Gläubigen am Heiligungsdienst der Kirche wird zudem von der Liturgie in den häuslichen und familiären Sektor verschoben: Ehe und Erziehung seien der spezifisch laikale Modus, Gott zu verehren und die Welt zu heiligen.
Sacrosanctum Concilium hatte die plena, conscia et actuosa participatio (SC 14) zum Maßstab einer Reform erklärt, welche klerikale Engführungen in Liturgie und Kirche überwinden und gemeinsame Verantwortung für den Gottesdienst revitalisieren sollte. Im Kirchenrecht werden hingegen Thema und Wortfeld der Partizipation aufgerufen, um klerikale Befugnisse im Gottesdienst herauszustellen und von laikalen zu unterscheiden. Auch dazu kann man zwar durchaus die Liturgiekonstitution zitieren, die aus der hierarchischen Struktur der Kirche Richtlinien zur Erneuerung der Liturgie ableitet:
«Die liturgischen Handlungen gehen […] den ganzen Leib der Kirche an, stellen ihn dar und erfüllen ihn; seine einzelnen Glieder aber berühren sie in unterschiedlicher Weise (diverso modo) gemäß der Verschiedenheit der Weihen (ordinum), der Aufgaben (munerum) und der tatsächlichen Teilnahme (actualis participationis).» (can. 837 §1 CIC/1983; vgl. SC 26)
Die konziliare Einordnung dieser Richtlinien in die übergeordnete Maßgabe, «Texte und Riten so [zu ordnen], dass sie das Heilige, das sie bezeichnen, klarer ausdrücken, und dass dies das christliche Volk so leicht wie möglich erfassen und daran in voller, tätiger und der Gemeinschaft eigentümlicher Feier daran teilnehmen kann (facile percipere atque plena, actuosa et communitatis propria celebratione participare possit)» (SC 21), wird hier allerdings nicht rezipiert. Dadurch werden im Kirchenrecht erkennbar andere Akzente gesetzt. Rollendifferenzen treten nun hervor; die Programmatik der liturgischen Teilhabe verblasst.
4. Jede/r nach seiner/ihrer Façon? Partizipation und Kooperation
Was in der Liturgie- und Kirchenkonstitution für den Gottesdienst vorgestellt wird, lässt sich analog für die beiden anderen Dimensionen kirchlichen Lebens, für Lehre bzw. Verkündigung und Leitung bzw. Pastoral der Kirche entfalten. Lumen Gentium und das schon genannte Laiendekret buchstabieren dies für den Verkündigungssektor, also das prophetische Amt und die apostolische Sendung der Kirche, aus. Ekklesiologisch rekurriert man dazu auf den (con-) sensus fidei (fidelium) und die in ihm sich manifestierende Unfehlbarkeit des Konsenses der Gläubigen in Glaube und Ethos (vgl. LG 12).17 Demgegenüber wird die Pastoral vom Konzil, das bekanntlich die Hirtensorge der Bischöfe besonders stark gemacht hat, kaum als gemeinsame, partizipativ zu gestaltende Aufgabe aufgerufen.18 Es ließen sich aber auch hier, analog zum gemeinsamen Priestertum und gemeinsamen Apostolat, Optionen einer partizipativen Ausübung von Leitung und Seelsorge entwickeln.
Allen drei Ebenen ist jedoch bereits in den Konzilstexten eine Spannung eingeschrieben: die Spannung zwischen Qualitätsmerkmalen und Rollen, Intensitäten des Glaubens und kirchlichen Ständen, gemeinsamem Auftrag aller und besonderen Zuständigkeiten des Klerus. Während die Adjektive aktiv, voll usw. das «Wie» der zur kirchlichen Norm erhobenen Partizipation beschreiben und programmatische Bedeutung erhalten, kennzeichnen die traditionellen «Modi» kirchliche Stände und standesspezifische Befugnisse. Alle – Kleriker wie Laien – sollen aktiv Kirche gestalten, aber jeweils nach seiner/ihrer Façon. Die christifideles clerici sind und handeln demnach auf wesentlich andere Weise (als) Kirche als die christifideles laici (vgl. LG 10).
Dass sich an dieser Grundspannung, die das Konzil nicht austariert, Debatten entzündet haben und bis heute aufbrechen, ist leicht verständlich.19 «Die Eigenart der Liturgiekonstitution liegt darin, dass sie in ihren Ansätzen einerseits der theologischen Erneuerung zum Durchbruch verhilft, andererseits die traditionelle Theologie der Kirche und speziell des Priestertums – oft unvermittelt – danebenstellt.»20 Schon in der Kirchenkonstitution trifft beides aufeinander: die Programmatik des gemeinsamen Priestertums der Gläubigen und eine standesspezifische Entfaltung der Weise, Eucharistie zu feiern. Dabei geht es nicht um die Verschiedenheit liturgischer Rollen. Vielmehr werden Aktivität und Passivität bzw. Rezeptivität rollenspezifisch verteilt. Der Amtspriester vollziehe (aktiv) «im Namen des ganzen Volkes […] das eucharistische Opfer (sacrificium eucharisticum offert)», während die Gläubigen «an der Darbringung der Eucharistie mitwirken (oblationem Eucharistiae concurrunt)». Sie übten ihr Priestertum im Empfang der Sakramente, also rezeptiv, aus. Bereits der Begriff der Mitwirkung, wörtlich: des Mitlaufens, der «Konkurrenz» (concurre) mit dem Handeln des Priesters, ist nicht frei von Ambivalenzen. Es sind dieselben Spannungen, die auch in den Debatten um den Titel des Laiendekrets aufgebrochen sind. Sie wurden dort zwar terminologisch und ekklesiologisch geklärt, aber nur in Teilen institutionell gelöst.
Die nachkonziliare kirchliche Rechtsetzung hat v. a. traditionelle Theologie forciert. Regelmäßig wurden hierarchisch-amtliche Spezifika herausgestellt und Grenzen einer «laikalen» Partizipation markiert. Die entsprechenden römischen Texte aus der Jahrtausendwende, man denke etwa an die Instruktion zur Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester, und ihre ortskirchlichen Applikationen 21 betonen den Unterschied, nicht das Gemeinsame von Klerikern und Laien, und stellen das besondere Profil der Ordinierten als Grenze «laikaler» Gestaltungsmöglichkeiten heraus. Dies erfolgt unterschiedslos für qualifizierte und hauptamtlich angestellte nicht ordinierte Seelsorgerinnen und Seelsorger (hierzulande die Gemeinde- und Pastoralreferentinnen) wie für ehrenamtlich engagierte, aber nicht eigens ausgebildete Gemeindemitglieder. Denn, so die Begründung, nicht die Kompetenz, die Qualifikation oder die «Aufgabe konstituiert das Amt, sondern das Sakrament der Weihe».22 Die Partizipation der Gläubigen an der gesamtkirchlichen Sendung wird in diesen Schreiben nicht negiert, erscheint aber nicht als eigenständiges förderungswürdiges Ziel oder Programmatik der Liturgie und Pastoral. Regelungs- bzw. Nachholbedarf identifiziert man stattdessen darin, die Aktivität von nicht ordinierten Katholikinnen und Katholiken zu begrenzen. Hier geht es – terminologisch präzise – also nicht um Partizipation, sondern um Kooperation.
5. Debatten, Bedarfe, Visionen
Die in den Konzilstexten angelegten Spannungen und Ungleichzeitigkeiten verschiedener Kirchenbilder und ihrer Konsequenzen zur Beschreibung von Aufgaben, Rollen und Kompetenzen von ordinierten und nichtordinierten Gläubigen entfachen seit mittlerweile einem halben Jahrhundert kontroverse Debatten. Ob man in die Texte der Würzburger Synode (1971–1975), die Debatten der 1990er Jahre um Status und Aufgaben hauptamtlicher nichtordinierter Seelsorgerinnen und Seelsorger oder, um ein Beispiel der jüngsten Vergangenheit aufzugreifen, die Spannungen zwischen dem Abschlusspapier der außerordentlichen Amazonas-Synode (2019) und dem nachsynodalen päpstlichen Schreiben dazu schaut23: In immer neuen Variationen brechen die seit dem Konzil bekannten Ambivalenzen zwischen einer partizipations- und einer standeslogisch konzipierten Ekklesiologie auf. Die Diskussionen entzünden sich an der Frage, wie Charisma und Amt, Kompetenz und Zuständigkeit, Qualifikation und Stand einander zugeordnet werden sollten und was das im Gemeindealltag, im Gottesdienst und im Berufsbild v. a. der Hauptamtlichen in der Seelsorge, ob geweiht oder beauftragt, konkret bedeute.
Religionssoziologische Verschiebungen, neue pastorale Herausforderungen, strukturelle kirchliche Defizite und immer gravierendere Nachwuchsprobleme verschärfen den Reflexions- und Handlungsbedarf. Das pastorale und spirituelle Potenzial einer Kirche, deren Struktur und Selbstverständnis vornehmlich standeslogisch profiliert wird, kommt erkennbar an Grenzen. Dass kirchliches Leben sich vor Ort und in der Fläche kaum mehr wird aufrechterhalten lassen, wenn man das Angebot des Gottesdienstes, der Verkündigung und der Seelsorge an der Zahl der Priester bemisst, die (noch) im aktiven Dienst stehen, kompetent, gesund und einsatzfähig sind, ist mittlerweile den meisten Verantwortlichen bewusst. Mutige Lösungen sind allerdings rar.
Wie könnte heute, im dritten Jahrzehnt des dritten Jahrtausends, eine katholische Kirche aussehen, die sich in Liturgie, Lehre und Pastoral konsequent dem Prinzip geteilter Verantwortung verschriebe? Wie würden Katholikinnen und Katholiken, die partizipativ Kirche sein wollen, ihr Gebetsleben, ihr Sinnangebot und ihre Sorge füreinander gestalten? Welche Rolle hätten Frauen und Männer, die einen kirchlichen Beruf ausüben? Welche Aufgaben könnten diejenigen übernehmen, die über eine entsprechende Qualifikation verfügen? Welche spirituellen und gestalterischen Potenziale könnten gehoben und fruchtbar gemacht werden, welche pastoralen und intellektuellen Chancen böten sich für die Kirche, setzte man konsequent bei Kompetenzen und Aufgaben an? Wie würde ein partizipatives Verständnis kirchlicher Leitung Entscheidungswege verändern, wie würden Verantwortlichkeiten und Rechenschaftspflichten bemessen?
Partizipation ist nicht nur ein Gebot unserer Tage. Es ist ein theologisch belastbares Konzept für Liturgie und Kirche, dem das II. Vatikanische Konzil vor bald 60 Jahren ideelle und normative Bedeutung zugemessen hat. Seine konsequente Implementierung steht vielfach immer noch aus. Äußere Bedingungen der Umsetzung dieser Norm ändern sich natürlich mit der Zeit; was Partizipation jeweils bedeuten müsste, kann regional und kulturell unterschiedlich bestimmt werden. Aber dass sie strukturell verankert und rechtlich belastbar sein muss, wenn sie kirchlich etwas gelten soll, liegt auf der Hand, ebenso, dass eine Grundhaltung der Partizipation Freimut und Vertrauen braucht, um gedeihen zu können.
Die Herausforderungen der Corona-Pandemie haben die engen Grenzen einer klerikal gedachten Kirche deutlich aufgezeigt. Zugleich entwickelte sich in den Gemeinden und den kirchlichen Berufen eine beeindruckende Kreativität, um Gebet, Glauben und Solidarität jenseits gewohnter – und das hieß bisher eben meist: ordinationsgebundener – Formate zu gestalten. «In dieser Lage [haben sich] Kompetenzen offenkundig [als] hilfreich [erwiesen], die im Sinne veritabler Schlüsselqualifikationen nicht dabei helfen, das (sowieso nicht mehr allzu lange) Bestehende zu optimieren, sondern dabei, die unübersichtliche und unvorhersehbare Transformationssituation aktiv, kreativ und risikofreudig zu gestalten. Das aber bedeutet auch: Man muss radikal Vertrauen setzen in die pastoralen Mitarbeiter/innen, ihnen Freiheit zu Entwicklung, Gestaltung und Experiment lassen und alle alten kirchlich-ständischen wie manche neueren engmaschigen Steuerungs- und Kontrollmechanismen beherzt über Bord werfen.»24
Eine partizipative Kirche der Zukunft wird das in Corona-Zeiten entdeckte Potenzial geteilter Verantwortung nicht zur Notlösung in Ausnahmezeiten degradieren und so schnell als möglich wieder zurückdrängen, sondern als Antwort des Geistes auf den Anruf unserer Tage wahrnehmen und fördern. Freilich: «Ohne Vertrauen blüht nichts. Ohne Anerkennung wird nichts. Ohne die Erfahrung der Selbstwirksamkeit in gewagter Freiheit entsteht nichts – in der Kirche schon gar nicht.»25
Anmerkungen 1 Vgl. Ludger Oeing-Hanhoff, Art. Partizipation, in: LThK2 8 (1963) 118–120. 2 Theodor Maas-Ewerd, Art. Actuosa participatio, in: LThK3 1 (1993) 122f.: «Participatio an der Liturgie als dialogisches gottmenschliches Geschehen bedeutet im tiefsten Teilnahme am göttlichen Leben durch Christus im Hl. Geist. Sie findet in dieser Welt in der participatio sacramenti ihren höchsten Ausdruck.» 3 Ernst Spichtig, Art. Partizipation, III. Praktisch-theologisch, in: LThK3 7 (1998) 1399f: 1399. 4 Pius X., Motu Proprio Inter pastoralis officii (Tra le sollecitudini) (22.11.1903), in: ASS 36 (1903-1904) 329–332. In der authentischen lateinischen Übersetzung seines im Original italienischen Motu proprio ist interessanter Weise nicht von aktiver Teilhabe, sondern von aktiver Kommunikation («communicatio activa») die Rede. 5 Kurt Koch, Die Gemeinde und ihre gottesdienstliche Feier: Ekklesiologische Anmerkungen zum Subjekt der Liturgie, in: StZ 214 (1996) 75–89, 76. 6 Die Thematik ist vielfach aufgearbeitet worden; vgl. exemplarisch: Franz Xaver Kohlschein, Bewußte, tätige und fruchtbringende Teilnahme. Das Leitmotiv der Gottesdienstreform als bleibender Maßstab, in: Theodor Maas-Ewerd (Hg.), Lebt unser Gottesdienst? Die bleibende Aufgabe der Liturgiereform, Freiburg i. Br. u.a. 1988, 38–66; Winfried Haunerland, Participatio actuosa. Programmwort liturgischer Erneuerung, in: IkaZ Communio 38 (2009) 585–595; Benedikt Kranemann, «Tätige Teilhabe» an der Liturgie als «Quelle und Höhepunkt». Kernbegriffe der Liturgiekonstitution neu gelesen, in: Mariano Delgado – Michael Sievernich (Hg.), Die großen Metaphern des Zweiten Vatikanischen Konzils. Ihre Bedeutung für heute, Freiburg i. Br. u.a. 2013, 232–247. 7 Die Debatten um eine Re-Klerikalisierung der Liturgie in Zeiten der Corona-Pandemie und um Schutzkonzepte zugunsten einer virologisch vertretbaren Gottesdienstform im Frühjahr 2020 hängen genau damit zusammen: Was bestimmt man in der Eucharistiefeier als wesentlich, was als nebensächlich? Ist die Partizipation der Gläubigen verzichtbar? Kann virtuelle Verbundenheit am Küchentisch die reale Präsenz der Gläubigen im Kirchenraum ersetzen? Sollte ein Priester zur Not ohne Communio der Gläubigen zelebrieren und allein kommunizieren oder in einer solchen Situation aus theologischen (!) Gründen darauf verzichten? 8 Das gibt es natürlich auch, vgl. AA 24. Wie die Unterscheidung dieser beiden Modi des Verkündigungsdienstes auf die erst nach dem Konzil in der heutigen Breite entstandenen hauptamtlichen «Laien»-Berufe in der Kirche zu beziehen sei, ob beispielsweise Pastoralreferent/inn/en kraft Taufe und Firmung das «Laienapostolat» ausüben, oder ob sie kraft Beauftragung und Qualifikation Anteil an der amtlichen Sendung erhalten (müssten), wird, seit es diese Berufe gibt, diskutiert. Die Sendungsfeiern zur Beauftragung dieses Personenkreises sind diesbzgl. weniger eindeutig als es Lehre und Kirchenrecht insinuieren. Vgl. dazu Samuel-Kim Schwope, Gesandt, nicht geweiht? Sendungs- und Beauftragungsfeiern von Gemeinde- und Pastoralreferentinnen/-referenten (EThSt 116). Würzburg 12020. 9 Zwar hieß die vorbereitende Kommission durchgehend «Commissio de fidelium apostolatu». Das Dekret trug demgegenüber aber vom ersten Textentwurf an seine endgültige Überschrift «De apostolatu laicorum». Aus den «Gläubigen» im Kommissionsnamen wurden (und blieben) im Dokument selbst «Laien» – eine Verlegenheitslösung, die hinter der Genese und dem Ergebnis des Dokumentes zurückbleibt. 10 Vgl. Guido Bausenhart, Theologischer Kommentar zum Dekret über das Apostolat der Laien Apostolicam Actuositatem, in: Peter Hünermann – Bernd Jochen Hilberath (Hg.), Herders Theologischer Kommentar zum Zweiten Vatikanischen Konzil IV, Freiburg i. Br. u.a. 2005, 1–124: 97–101. 11 Vgl. Bausenhart, Theologischer Kommentar (s. Anm. 10), 99. 12 Diese delegierte Partizipation am «Apostolat der Hierarchie» wird in LG 33,3 benannt. Hier ist jedoch nicht der Regelfall des Laienapostolats gemeint, sondern der Ausnahmefall der Übertragung amtlicher Aufgaben an Nicht–Kleriker. 13 Vgl. dazu Ludwig Schick, Teilhabe der Laien am dreifachen Amt Christi. Ein zu realisierendes Programm, in: ThBer 15 (1986) 39–81. 14 Vgl. die Vorrede Johannes Pauls II., CIC/1983, XIX. 15 Es geht dem CIC zufolge übrigens aus dem Glauben (nicht aus der Taufe) hervor. Die Amtsträger werden im selben Canon gemahnt, diesen Glauben der Gläubigen durch ihre amtliche Verkündigung zu stärken und zu erhellen. 16 Von der «participatio actuosa» ist im Kodex an drei Stellen die Rede; neben den beiden hier zitierten noch in can. 898, in dem die Gläubigen zum häufigen Empfang und zur Verehrung der Eucharistie angehalten werden. 17 Vgl. dazu: Thomas Söding (Hg.), Der Spürsinn des Gottesvolkes. Eine Diskussion mit der Internationalen Theologischen Kommission, Freiburg i. Br. u.a. 2016; Agnes SLUNITSCHEK – Thomas BREMER (Hg.), Der Glaubenssinn der Gläubigen als Ort theologischer Erkenntnis. Praktische und systematische Theologie im Gespräch (QD 304), Freiburg i. Br. u.a. 2020. 18 Gegenüber der expliziten Nennung und breiten Entfaltung von Apostolat und Priestertum de Gläubigen in LG und AA wird die Einschreibung der Getauften in das Königtum Christi in den Konzilsdokumenten nur am Rande behandelt bzw. ausdrücklich nur in seinem amtlichen Modus als Teilhabe des Klerus am munus regendi entwickelt (vgl. LG 21, UR 2, CD 11, 26, 30, PO 15). LG 36 beschreibt wenigstens knapp das gemeinsame Königtum der Getauften. 19 Vgl. Koch, Die Gemeinde und ihre gottesdienstliche Feier (s. Anm. 5), 75. 20 Kohlschein, Bewußte, tätige und fruchtbringende Teilnahme (s. Anm. 6), 41. 21 Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester (15.8.1997) (VApSt 129), Bonn 1997; Zum gemeinsamen Dienst berufen. Die Leitung gottesdienstlicher Feiern. Rahmenordnung für die Zusammenarbeit von Priestern, Diakonen und Laien im Bereich der Liturgie (8.1.1999) (Dt- Bis 62), Bonn 1999/82010; vgl. auch Julia Knop, Klerikales Schisma im Gottesdienst? Eine kritische Relecture kirchlicher Vorgaben zu Amt und Liturgie, in: Gregor Maria Hoff – Dies. – Benedikt Kranemann (Hg.), Amt – Macht – Liturgie. Theologische Zwischenrufe für eine Kirche auf dem Synodalen Weg (QD 308), Freiburg i. Br. u.a. 2020, 152–169. 22 Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester (15.8.1997) (s. Anm. 21), Nr. 13. 23 Gemeinsame Synode der Bistümer in der BRD 1971–1975, Offizielle Gesamtausgabe, 2 Bände, Freiburg i. Br. 2001; Bischofssynode – Sonderversammlung für Amazonien (6.–27.10.2019), Amazonien: Neue Wege für die Kirche und eine ganzheitliche Ökologie. Schlussdokument (25.10.2019), dt. Übersetzung im Auftrag des Bischöflichen Hilfswerks Misereor, Essen 2019; Franziskus, Nachsynodales Apostolisches Schreiben Querida Amazonia (12.2.2020) (VApSt 222), Bonn 2020. 24 Rainer B ucher, Freiheit und Vertrauen. Pastorale Kompetenzen in der Transformationskrise der Kirche (22.5.2020), in: https://www.feinschwarz.net/pastorale-kompetenzen/. 25 Ebd.
Abstract Participation: Shared Responsibilty in Church and Liturgy. The Liturgical Constitution of the Second Vatican Council declares the full and active participation of the faithful as the measure of liturgical renewal. In subsequent ecclesiastical teaching and canon law this participatory programme of the Council takes a back seat. Traditional ecclesiology, including its polarity of clergy and laity, is promoted. But the debate about shared responsibility at all levels of church action - worship, proclamation and shaping the church - continues. Shifts in the sociology of religion, new pastoral challenges, structural church deficits intensify the need for reflection and action. What would a truly participatory church of the future look like? Keywords Second Vatican Council – liturgy – participation – divided responsibility – believers – clergy – postconciliar legislation
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